Auf der letzten Schulkonferenz ist ein umfangreiches Handyverbot an unserer Schule beschlossen worden. Anlass dazu war der wiederholte Missbrauch der Videofunktionen von Handys in verschiedenen Jahrgängen. Die jetzt beschlossenen Regeln sind gesetzlich abgesichert, sie gelten ab dem 1. August 2006.
Für die Schülerinnen und Schüler bedeutet dies:
Handys dürfen auf dem gesamten Schulgelände (incl. Pausengelände) nicht eingeschaltet werden.
Handys müssen auf dem gesamten Schulgelände in Taschen verschlosssen sein.
Handys, die sichtbar herumgetragen werden, egal ob sie ein- oder ausgeschaltet sind, können von Lehrkräften abgenommen werden. Sie werden der/dem Klassenlehrer/in übergeben.
Abgenommene Handys können von den Eltern der minderjährigen Schülerinnen und Schüler bei der/beim Klassenlehrer/in abgeholt werden; dabei soll ein Gespräch mit den Eltern und der/dem Schüler/in geführt werden.
Der Umgang mit Handys, egal ob sie ein- oder ausgeschaltet sind, gelten bei Klassen- und Kursarbeiten als Täuschungsversuch.