neue Bestimmungen ab Schuljahr 2003/2004:

Lern- und Förderempfehlungen


Neben den Zeugnis-Bermerkungen zum Arbeits- und Sozialverhalten gibt es in diesem Schuljahr noch eine Veränderung: SchülerInnen bei denen die Note "mangelhaft" auf dem Zeugnis steht und dadurch eventuell eine Versetzung in die höhere Klasse gefährdet ist, erhalten vom betreffenden Fachlehrer eine Lern- und Förderempfehlung. Darin steht detailliert, warum die/der Schüler/in in diesem Fach die Note "mangelhaft" bekommen hat und welche Maßnahmen getroffen werden können, um eine Verbesserung zu erzielen. Darüber hinaus werden die unterrichtlichen Inhalte genannt, die/der Schüler/in unbedingt nacharbeiten muss.

Da an unserer Schule nur eine Nicht-Versetzung von Klasse 9 nach 10 in Betracht kommt, werden diese Lern- und Förderempfehlungen vorerst nur SchülerInnen des Jahrgangs 9 ausgestellt.

Die Lern- und Förderempfehlung der Gesamtschule Iserlohn lautet wie folgt:

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

Ihr Kind _____________, Klasse _____ ist versetzungsgefährdet bzw. wiederholt die Klasse.

Um den notwendigen Leistungszuwachs zu erreichen, sollte Ihr Kind im Fach ____________________

... regelmäßig und gewissenhafter die Hausaufgaben anfertigen.

... aufmerksamer dem Unterricht folgen, ohne zu stören.

... sich aktiver am Unterricht beteiligen.

... bei Nichtverstehen häufiger nachfragen.

... mehr Bereitschaft zur Kooperation mit Lehrkräften zeigen.

... folgende Inhalte nacharbeiten: _________________________

Bitte unterstützen Sie Ihr Kind, indem Sie die Rahmenbedingungen für die genannten Punkte schaffen und mit den lehrkräften zusammenarbeiten.

Wenn Sie noch Fragen haben und ein Gespräch wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin mit mir. Sie erreichen mich unter der Tel-Nr. ___________.


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